Zuzahlung bei Krankheit

Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse werden an den Kosten der Leistungen beteiligt damit sie kostenbewusst handeln. Zuzahlungen im Krankheitsfall brauchen pro Kalenderjahr aber nur bis zu einer bestimmten Grenze geleistet werden.
Grundsätzlich ist die Zuzahlung pro Leistung 10%, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Tragen Sie Ihre Werte in den Zuzahlungsrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Zuzahlungsrechner
Ihre Angaben
Anzahl der Kinder

Bruttoeinkünfte aller Haushaltsangehörigen
€ / Jahr

Haushalt mit Ehepartner
Ganzjähriger Bezug von ALG II
Chronische Erkrankung

Ihr Ergebnis
Familieneinkommen

- Freibetrag Partner

- Freibetrag Kinder

= Berechnungsbasis

Belastungsgrenze

Rahmendaten

Partnerfreibetrag:
Kinderfreibetrag:
Regelsatz SGB XII:

Antrag auf Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie mit ihren Zuzahlungen die Belastungsgrenze erreicht haben, sollten Sie eine Befreiungsbescheinigung bei der Krankenkasse beantragen. Dem Antrag müssen die Quittungen im Original und die Einkommensnachweise beigelegt werden. Sie erhalten bei einer Bewilligung des Antrags einen Befreiungsbescheid und sind von weiteren Zahlungen in dem Jahr befreit. Eventuell zuviel geleistete Zahlungen werden erstattet.

Familieneinkommen

Familieneinkommen sind alle Bruttoeinnahmen des Kalenderjahres. Hierzu zählen alle Einnahmen, also Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, Gewinne aus selbstständiger Arbeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte, wie Renten und Pensionen, Lohnersatzleistungen, ALG1, Abfindungen etc.

Für die Ermittlung des maßgeblichen Bruttoeinkommens werden Freibeträge abgezogen. Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen 15% des Durchschnittentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Freibetrag für Kinder. Siehe Rahmendaten.

Freibeträge

Zum Verständnis: Freibeträge erhalten nur Personen, die mit dem Antragsteller in einem Haushalt leben, Ehefrau oder Kinder. Ein Ehepaar erhält also nicht zwei Freibeträge. Der Antragsteller ist mit 2% seines Bruttoeinkommens (Berechnungsbasis) für Zuzahlungen belastbar. Ehefrau und Kinder reduzieren mit ihren Freibeträgen diese Berechnungsbasis.

Chronische Erkrankung

Die chronische Erkrankung muß schwerwiegend sein und der Angehörige muss gesetzlich krankenversichert sein! Schwerwiegend chronisch krank ist jemand der wegen derselben Erkrankung innerhalb des letzten Jahres mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung war. Weiterhin muss mindestens eine der folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III.
  • Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
  • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Erkrankung zu erwarten ist.

ALG2, Hartz4

Für Versicherte, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, wurde eine günstigere Regelung geschaffen. Für die Ermittlung der Belastungsgrenze wird als Bruttoeinnahme der Regelsatz des Haushaltsvorstands herangezogen. Siehe Rahmendaten.


Zur Info: Zuzahlungsregelungen BMG

Stichworte: zuzahlungsrechner, belastungsgrenze berechnen